Die Universität Bern verweigerte ihr mit Verfügung vom 3. Oktober 2012 die Zulassung zum Masterprogramm Molekularbiologie mit der Begründung, dass ihr Bachelor nicht als gleichwertig zum Grundstudium an der Universität Bern gelten könne. A_____ orientierte sich nach diesem Entscheid neu und begann im September 2014 den Bildungsgang HF (Höhere Fachschule) Pflege am Berner Bildungszentrum Pflege. 2.2 Argumente der Parteien 2.2.1 Argumente von A_____