3. Am 9. Januar 2015 nahm die AAB zur Beschwerde Stellung. Sie beantragte, die Beschwerde sei abzuweisen. Zum Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege machte sie keine Bemerkungen. 4. Am 26. Januar 2015 reichte A_____ Bemerkungen zur Stellungnahme der AAB ein und hielt an ihrer Beschwerde fest. 5. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 3. Februar 2015 wurde den Parteien der Entscheid des Erziehungsdirektors in Aussicht gestellt. Rechtliche Prüfung und Begründung 1 Sachurteilsvoraussetzungen