Ausbildung der Kinder verantwortlich sind, dient ein Einnahmenüberschuss der Familie primär zur Deckung der Kosten der in Ausbildung befindlichen, finanziell abhängigen Kinder. Unter der altrechtlichen Regelung wurden in einer Ausbildung stehende Geschwister in die Saldoteilung einbezogen, wenn sie zwar ein eigenes Einkommen erzielten, daraus aber ihre Ausgaben nicht vollständig zu bestreiten vermochten (Entscheide der Erziehungsdirektion vom 27. Januar 1993 i. S. C. B. und vom 24. September 1993 i. S. B. C.) und wenn sie ihre Ausgaben nicht mit eigenen Mitteln zu bestreiten vermochten und kein eigenes