Der Vortrag (S. 8 f.) hielt zur Saldoteilung fest: "Aus der Berechnung des Familienbudgets kann sich entweder ein Überschuss an Einnahmen oder ein Fehlbetrag ergeben. Ein Überschuss an Einnahmen wird wie bis anhin durch die Anzahl der in Ausbildung stehenden Kinder geteilt und im Budget der Auszubildenden als zumutbare Elternleistung angerechnet." Daraus lässt sich entnehmen, dass gegenüber der altrechtlichen Regelung keine grundlegende Änderung erfolgen sollte. Es ist demnach zu klären, welches die altrechtliche Regelung war und wie sie angewendet wurde.