Die AAB weist darauf hin, dass A____ nicht auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen ist, um vom Wohnort an den Ausbildungsort zu gelangen. A____ hat dem nicht widersprochen und auch nicht dargelegt, in welchem Umfang sie für ihre Ausbildung auf die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel angewiesen wäre. Nachdem im Zusammenhang mit der Ausbildung keine Fahrkosten nachgewiesen sind, hat die AAB dafür zu Recht auch keinen Betrag angerechnet. 2.2.2 Saldoteilung 2.2.2.1 Ausgangslage