Als situationsbedingte Kosten würden die notwendigen Fahrkosten zwischen Wohn- und Ausbildungsort angerechnet. Massgebend seien die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel. Gemäss dem Gesuch um einen Ausbildungsbeitrag wohne A____ an der ____strasse 1 in [Ort]. Die Ausbildungsstätte befinde sich gemäss dem eingereichten Lehrvertrag ebenfalls in [Ort] an der ____strasse 94. Die Ausbildungsstätte könne vom Wohnort innerhalb eines fünfminütigen Fussmarsches erreicht werden. Weil keine öffentlichen Verkehrsmittel benötigt würden, um vom Wohn- an den Arbeitsort zu gelangen, könnten korrekterweise auch keine Fahrkosten berücksichtigt werden. 2.2 Würdigung 2.2.1 Fahrkosten