Diese Schule biete den Jugendlichen in der nachobligatorischen Schulzeit eine Allgemeinbildung, die sie je nach Fähigkeiten mit einer Zusatzqualifikation abschliessen könnten. Bei der Integrativen Mittelschule handle es sich nicht um eine anerkannte Ausbildung im Sinne des ABG, da sie zu keinem anerkannten Abschluss führe. Die Praxis der AAB sehe vor, dass in Analogie zu Art. 21 ABV bei der Berechnung des elterlichen Einnahmenüberschusses Kinder, welche in einer nachobligatorischen, nicht anerkannten Ausbildung stünden, nicht berücksichtigt werden könnten. Auf Grund dieser Praxis sei der Einnahmenüberschuss durch drei in Ausbildung stehende Kinder geteilt worden.