Anfechtungsobjekt bildet ursprünglich die Verfügung der AAB vom 11. November 2016, mit welcher auf Grund des Fehlens eines anerkannten Fehlbetrages kein Ausbildungsbeitrag gewährt wurde. Am 25. Januar 2017 erliess die AAB eine neue Verfügung, in der sie eine neue Berechnung vornahm und für das Ausbildungsjahr 2016/2017 einen Ausbildungsbeitrag gewährte.