Die Voraussetzungen für eine Rückweisung der Akten sind somit gegeben. Die AAB ist gehalten, das Verfahren wieder aufzunehmen, die neben der nunmehr unbeachtlichen altersbedingten Beitragsbeschränkung weiteren Anspruchsvoraussetzungen zu prüfen und anschliessend neu über den Anspruch auf Ausbildungsbeiträge zu verfügen. 3. Verfahrenskosten