Im vorliegenden Fall wurde die Anspruchsberechtigung von A____ abgelehnt, bevor sein Gesuch im Einzelnen geprüft worden ist. Durch den Wegfall des Ablehnungsgrundes ist nun zu prüfen, ob A____ die weiteren Anspruchsvoraussetzungen erfüllt und damit einen Anspruch auf Ausbildungsbeiträge begründen kann. Diese Prüfung wird besser durch die AAB getätigt, welche die sachnähere Behörde ist und über besondere Fachkenntnisse verfügt. Die Voraussetzungen für eine Rückweisung der Akten sind somit gegeben.