Wie vorgängig ausgeführt, sehen die Zulassungsbedingungen zum universitären Masterstudiengang sowohl bei Abschlüssen schweizerischer Fachhochschulen wie ausländischer Universitäten vor, dass Zusatzleistungen erbracht werden müssen. Allein aus dem Umstand, dass A____ zusätzliche ECTS-Leistungen erbringen muss, ergeben sich somit keine Hinweise auf die Einstufung des eritreischen Bachelor-Diploms. Grundsätzlich werden Abschlusszeugnisse von ausländischen Fachhochschulen für die Zulassung jedoch nicht anerkannt (vgl. Zulassungsbedingungen Akademisches Jahr 2017/2018 der Universität Bern, S. 10, Ziffer 5.1; abrufbar unter www.unibe.ch → Studium