A____ wurde zudem für den Masterstudiengang an der Universität Bern mit der Auflage, parallel zum Masterstudium ECTS-Punkte nachzuholen, zugelassen. Die Universität Bern ist somit der Ansicht, dass der eritreische Bachelorabschluss grundsätzlich den Zulassungsvorgaben zum universitären Masterstudiengang entspricht. Die Auflage, ECTS-Punkte für die Zulassung nachzuholen, bedeutet nicht, dass es sich nicht um einen universitären Abschluss handelt. Wie vorgängig ausgeführt, sehen die Zulassungsbedingungen zum universitären Masterstudiengang sowohl bei Abschlüssen schweizerischer Fachhochschulen wie ausländischer Universitäten vor, dass Zusatzleistungen erbracht werden müssen.