Hierbei wird eine Zusatzleistung von 40-60 ECTS-Punkten verlangt (vgl. Konkordanzliste CRUS – KFH – COHEP; abrufbar unter www.swissuniversities.ch → Hochschulraum → Master → Zulassungsbedingungen "Mehr" → "Durchlässigkeit zwischen den Hochschultypen", zuletzt besucht am 11. April 2017). Gemäss Anhang zu den Zulassungsbedingungen Akademisches Jahr 2017/2018 (abrufbar unter www.unibe.ch → Universität → Organisation → Leitung und Zentralbereich → Vizerektorat Lehre → Zulassung, Immatrikulation und Beratung → Rechtliche Grundlagen