Verfügung stehe. Fortwährendes Lernen sei zwar wichtig, das müsse aber das Interesse jedes Einzelnen sein und sei nicht unbedingt Aufgabe des Staates, das mit einer Ausbildungsfinanzierung zu gewähren. Das würde den finanziellen Rahmen im Kanton Bern sprengen (Tagblatt des Grossen Rates 2004, S. 663). Es wurde weiter damit argumentiert, dass bei der Gewährung von Stipendien die Absicht des Staates bestehe, von den Stipendienbezügern nach Abschluss der Ausbildung in irgendeiner Form wieder etwas zurückzubekommen (Tagblatt des Grossen Rates 2004, S. 664).