19 % waren gar für eine Senkung, 12% für eine Erhöhung. Ohne Alterslimitierung wären Auszubildende – sofern die anderen Bedingungen erfüllt werden – grundsätzlich lebenslang stipendienberechtigt, also auch nach der Pensionierung. Eine derart ausgebaute Stipendienfinanzierung kann nicht Aufgabe des Kantons sein. Es besteht keine wirksame Alternative zu einer Altersbegrenzung, weshalb eine Altersgrenze – die sich bewährt hat – beibehalten wird. Bis zum 35. Altersjahr ist in der Regel die Aus- und Weiterbildung abgeschlossen.