Vorliegend ist der Begriff "wichtig" für die Auslegung der umstrittenen Norm zentral. Der Duden definiert "wichtig" als "für jemanden, etwas von wesentlicher Bedeutung" (abrufbar unter www.duden.de → Stichwort "wichtig" in Suchfunktion, zuletzt besucht am 11. April 2017). Die Gründe, welche die Fortsetzung der bisherigen Berufstätigkeit wesentlich erschweren, müssen demnach von wesentlicher Bedeutung sein. Es kann somit nicht jeder beliebige Grund angeführt werden.