Seite 4 von 16 Erziehungsdirektion des Kantons Bern zes Bern (nachfolgend SRK) im Auftrag der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern die berufliche, soziale und sprachliche Integration von anerkannten Flüchtlingen. A____ werde vom SRK unterstützt. Es sei nicht Aufgabe der Ausbildungsfinanzierung, die finanzielle und soziale Integration von erwachsenen anerkannten Flüchtlingen zu gewährleisten. 2.2 Würdigung 2.2.1 Rechtliche Ausgangslage