Es werde vermutet, dass vielmehr die sprachliche Integration noch verstärkt werden müsse. Weiter habe die AAB explizit nicht die Aufgabe, vor der Gewährung von Ausbildungsbeiträgen, die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu prüfen, da diese höchstens indirekt beeinflusst würden. Eine möglicherweise erhöhte Chance auf dem Arbeitsmarkt stelle für sich allein keinen Ausnahmegrund dar. Die Ausbildungsbeitragsgesetzgebung habe nicht zum Ziel, "existenzsichernde" Stipendien auszurichten. Die AAB könne die Ausnahmeregelung im Sinne von Art. 14 Abs. 4 Bst.