In den Bemerkungen führt A____ ergänzend aus, dass die Universität in [Universitätsname] im Zeitpunkt, als er seine Ausbildung absolvierte, keinen Masterstudiengang anbot. Andernfalls hätte er diesen besucht. Weiter sei gerade in den naturwissenschaftlichen Fächern ein Berufseinstieg mit einem Bachelorabschluss nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. A____ sei nur unter Auflage zum Masterstudium an der Universität Bern zugelassen worden, daher sei sein Bachelorabschluss nicht als mit dem schweizerischen Bachelorabschluss konform zu erachten. Selbst wenn dieser jedoch im Bildungssystem als gleichwertig erachtet werden würde, könne daraus nicht der Schluss gezogen werden, dass sein