1.4 Form, Frist und Überprüfungsbefugnis Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten (Art. 67 VRPG). Die Überprüfungsbefugnis der Erziehungsdirektion ist umfassend und richtet sich nach Art. 66 VRPG. 2. Materielles Umstritten ist, ob die AAB die Beitragsberechtigung von A____ für das Ausbildungsjahr 2015/2016 zu Recht verneint hat. Seite 3 von 16 Erziehungsdirektion des Kantons Bern 2.1 Argumente der Parteien