Im allgemeinen Sprachgebrauch wird unter dem Begriff "Stipendien" in der Regel jegliche Form von Ausbildungsbeiträgen verstanden. Im Duden wird der Begriff "Stipendium" wie folgt definiert: "Studierenden, jungen Wissenschaftler[inne]n, Künstler[inne]n vom Staat, von Stiftungen, der Kirche o. Ä. gewährte Unterstützung zur Finanzierung von Studium, Forschung, künstlerischen Arbeiten" (abrufbar unter www.duden.de → Stichwort "Stipendium" in Suchfunktion, zuletzt besucht am 11. April 2017) Die vom Gesetz vorgenommene Unterteilung von Ausbildungsbeiträgen in Stipendien und Darlehen (Art. 3 Abs. 1 ABG) ist dem Laien nicht zwingend bewusst. Da A__