3. Am 28. September 2016 nahm die AAB zur Beschwerde Stellung und reichte die Vorakten ein. Sie beantragte, die Beschwerde sei abzuweisen. 4. Am 10. November 2016 reichte A____ Bemerkungen ein und hielt an seiner Beschwerde fest. 5. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 16. November 2016 wurde den Parteien der Entscheid der Erziehungsdirektion in Aussicht gestellt. Rechtliche Prüfung und Begründung 1. Sachurteilsvoraussetzungen 1.1 Anfechtungsobjekt und Zuständigkeit