Am 25. August 2015 (verbessert am 20. Juli 2016) stellte er bei der Abteilung Ausbildungsbeiträge (AAB) des Amtes für zentrale Dienste der Erziehungsdirektion (AZD ERZ) ein Gesuch um einen Ausbildungsbeitrag für das Ausbildungsjahr 2015/2016. Mit Verfügung vom 2. August 2016 lehnte die AAB das Gesuch wegen Überschreitung der Altersgrenze von 35 Jahren ab. 2. Gegen diese Verfügung erhob A____ am 1. September 2016 Beschwerde bei der Erziehungsdirektion. Er beantragte, die Verfügung sei aufzuheben und ihm seien Stipendien zu gewähren. Weiter stellte er ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege.