A_____ macht weiter geltend, gestützt auf Art. 4 ABG sei sie davon ausgegangen, dass die AAB die Möglichkeit habe, direkt Auskünfte und Steuerdaten einzuholen und die Eltern in einem solchen Ausnahmefall gemäss Art. 4 Abs. 4 ABG über die Datenbeschaffung informiert würden.