Aus den Informationen auf dem Gesuchsformular ist zu schliessen, dass A_____ wusste, dass ihre Eltern trotz ihrer Volljährigkeit das Gesuch auch hätten unterschreiben müssen. Wie bereits festgehalten, haben die Eltern im Rahmen der Zumutbarkeit für den Unterhalt – wozu auch die Ausbildung gehört – des Kindes aufzukommen, auch wenn dieses bereits volljährig ist. A_____ war somit verpflichtet, ihr Gesuch um einen Ausbildungsbeitrag von ihren Eltern mitunterschreiben zu lassen und Unterlagen über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse ihrer Eltern einzureichen.