Dem Gesuchsformular für einen Ausbildungsbeitrag (vgl. Vorakten der AAB) ist zu entnehmen, dass die Unterzeichneten mit ihrer Unterschrift bestätigen, dass - das Gesuch wahrheitsgetreu und vollständig ausgefüllt ist, - beim Bezug eines Beitrags, jede Änderung gegenüber den Angaben im Gesuch der ABB unaufgefordert und unverzüglich gemeldet wird, - sie Kenntnis davon nehmen, dass Einkommen und Vermögen der Person in Ausbildung sowie deren Eltern von der ABB direkt erhoben werden und aus der Verfügung ersichtlich sind. Weiter ist in fetter Schrift vermerkt, dass das Gesuch auch bei Volljährigkeit der Person in Ausbildung von den Eltern zu unterzeichnen ist.