Die AAB machte in der angefochtenen Verfügung geltend, dass die Berechnung des Ausbildungsbeitrages ohne die Unterschriften der Eltern von A_____ nicht möglich sei. Aus diesem Grund könne sie nicht auf das Gesuch eintreten. In ihrer Beschwerde erklärt A_____, dass sie volljährig sei und nicht verstehe, warum ihre Unterschrift auf dem Gesuch nicht ausreiche.