Aufgrund der dargestellten Rechtslage ist A_____ verpflichtet, die für die Prüfung des Gesuchs massgebenden Unterlagen der AAB zur Verfügung zu stellen und der ABB wahrheitsgetreu die nötigen Angaben für die Beitragsbemessung mitzuteilen. Diese Mitwirkungspflicht trifft A_____ nicht allein, sondern umfasst sämtliche Verpflichtete, d. h. auch ihre Eltern. Im vorliegenden Fall kam A_____ dieser Verpflichtung nicht nach. Dass A_____ keine Belege zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen ihrer Eltern eingereicht hat, ist in Anwendung von Art. 18 Abs. 1 ABG in Verbindung mit Art. 37 ABV A_____ zuzurechnen.