Zusammenfassend hält die AAB fest, dass die Mitwirkung der Eltern im Gesuchsverfahren notwendig und zumutbar sei, dass die gesuchstellende Person und deren Eltern sowie weitere Verpflichtete verpflichtet seien, sämtliche für die Abklärung und Auszahlung eines Ausbildungsbeitrags erheblichen Umstände wahrheitsgetreu mitzuteilen und die notwendigen Belege zur Verfügung zu stellen, dass A_____ durch das Nichteinbringen der benötigten Unterlagen die Meldepflicht gemäss Art. 18 Abs. 1 ABG und Art. 37 ABV verletzt habe und es daher richtig sei und den gesetzlichen Bestimmungen entspreche, auf das Gesuch von A_____ nicht einzutreten. 2.3. Rechtliche Grundlagen