Die verlässlichen Angaben zum Einkommen und Vermögen und auch zu den anrechenbaren Kosten der Eltern seien daher ein wichtiger Bestandteil für die Berechnung eines allfälligen Stipendienanspruchs. Bei den Wohnkosten der Eltern dürfe die AAB beispielsweise nicht auf Vermutungen abstellen, sondern sei verpflichtet, den Sachverhaltsnachweis zu verlangen. Es handle sich im Übrigen um ein erstmaliges Gesuch für einen Ausbildungsbeitrag. Es sei der AAB ein Anliegen, von Anfang an mit Sorgfalt klare Verhältnisse zu schaffen.