Bern niedergelassen seien) von der ABB direkt erhoben werden würden und aus der Verfügung ersichtlich seien. Weiter macht die AAB geltend, A_____ und ihre Eltern seien auf Grund der geltenden Rechtslage verpflichtet, der AAB alle für die Bemessung der Ausbildungsbeiträge erheblichen Umstände wahrheitsgetreu zu melden und die notwendigen Belege zur Verfügung zu stellen. Im vorliegenden Falle würden sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen. Die Weigerung, die notwendigen Belege zur Verfügung zu stellen, sei demnach ihnen zuzurechnen, da ihnen gemäss Art. 18 Abs. 1 ABG in Verbindung mit Art. 37 ABV die Meldepflicht gegenüber der AAB obliegen würde (vgl. auch Art. 20 Abs. 3 VRPG).