A_____ hat am vorinstanzlichen Verfahren teilgenommen, ist durch die angefochtene Verfügung besonders berührt und hat ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung (Art. 65 Abs. 1 VRPG). Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten (Art. 67 VRPG). Die Überprüfungsbefugnis der Erziehungsdirektion ist umfassend und richtet sich nach Art. 66 VRPG. 2. Materielles Umstritten ist, ob die AAB zu Recht nicht auf das Gesuch von A_____ eingetreten ist. Es ist zu prüfen, ob eine Mitwirkungspflicht von A_____ besteht und ob sie ihrer Mitwirkungspflicht nachgekommen ist (Ziffer 2.4). 2.1. Argumente von A_____