auf, dem Rechtsdienst innert der ihr gewährten Fristverlängerung sämtliche ihr bereits zur Verfügung stehende Unterlagen zuzustellen. Gleichzeitig könne sie dem Rechtsdienst in einem Brief mitteilen, dass die EL-Berechnungen noch ausstehen und die Unterlagen zur EL-Berechnung zu einem späteren Zeitpunkt zugestellt würden. 8. A_____ reichte innert Frist weder ergänzende Angaben noch weitere Unterlagen zum Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ein. 9. Die AAB reichte am 17. Juli 2014 ihre Stellungnahme sowie die Vorakten ein. Sie beantragte, die Beschwerde sei abzuweisen.