1. Die Beschwerde wird gutgeheissen, soweit darauf einzutreten ist, und die Verfügung vom 11. März 2014 wird aufgehoben. Die AAB wird angewiesen, das Gesuchsverfahren im Sinne der Erwägungen wiederaufzunehmen. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Zu eröffnen: - A_____ (Einschreiben) - Amt für zentrale Dienste, Abteilung Ausbildungsbeiträge, Sulgeneckstrasse 70, 3005 Bern Der Erziehungsdirektor Bernhard Pulver Regierungsrat Rechtsmittelbelehrung