StG (z. B. Säule 3a, Renovationskosten) vornehmen können und daher ein verhältnismässig tiefes steuerbares Einkommen aufweisen (Tagblatt des Grossen Rates 2004, Beilage 18, S. 2). Der Gesetzgeber wollte durch das Abstellen auf das Nettototal der Einkünfte verhindern, dass Personen, deren Eltern wenig bis gar keine Steuerabzüge vornehmen können und daher über ein verhältnismässig hohes steuerbares Einkommen verfügen, gegenüber denjenigen Gesuchsteller benachteiligt werden, deren Eltern zwar über ein hohes Nettototal der Einkünfte und daher grundsätzlich über genügend Mittel zur Ausbildungsfinanzierung des Kindes verfügen, aufgrund von