A_____ hat am vorinstanzlichen Verfahren teilgenommen, ist durch die angefochtene Verfügung besonders berührt und hat ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung (Art. 65 Abs. 1 des Gesetzes vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege [VRPG; BSG 155.21]). Seite 2 von 8 Erziehungsdirektion des Kantons Bern 1.3 Form und Frist Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten (Art. 67 VRPG). 1.4 Überprüfungsbefugnis Die Überprüfungsbefugnis der Erziehungsdirektion ist umfassend und richtet sich nach Art. 66 VRPG. 2. Materielles