3. Am 14. April 2014 nahm die AAB zur Beschwerde Stellung und reichte die Vorakten ein. Sie beantragte, die Beschwerde sei abzuweisen. 4. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 15. April 2014 wurde A_____ die Gelegenheit gegeben, Bemerkungen einzureichen oder den Rückzug der Beschwerde mitzuteilen. Er machte von diesen Möglichkeiten keinen Gebrauch. Rechtliche Prüfung und Begründung 1. Sachurteilsvoraussetzungen 1.1 Anfechtungsobjekt und Zuständigkeit der Erziehungsdirektion