1. A_____ reichte am 29. November 2013 ein Gesuch um einen Ausbildungsbeitrag für das Ausbildungsjahr 2013/2014 bei der Abteilung Ausbildungsbeiträge (AAB) des Amtes für zentrale Dienste der Erziehungsdirektion (AZD ERZ) ein. Mit Verfügung vom 11. März 2014 trat die AAB auf das Gesuch nicht ein, weil die zur Bemessung des Ausbildungsbeitrages relevanten Basisdaten fehlen würden. 2. Gegen diese Verfügung erhob A_____, am 20. März 2014 Beschwerde bei der Erziehungsdirektion. Er beantragte auf sein Gesuch sei einzutreten und ihm sei ein Ausbildungsbeitrag zu gewähren.