Franken für einen Zweipersonenhaushalt und bei der medizinischen Grundversorgung 10'800 Franken für zwei erwachsene Personen einzusetzen. Bei einem Total der anrechenbaren, jährlichen Einnahmen von 35'367 Franken und einem Total der anerkannten jährlichen Kosten von 31'140 Franken resultiert ein Einnahmenüberschuss von 4'227 Franken, womit 2'114 Franken als Einnahme ins persönliche Budget der Beschwerdeführerin zu übertragen sind. Deren anrechenbare Einnahmen betragen neu 22'389 Franken und die anerkannten Kosten unverändert 31'395 Franken.