Die der Verfügung vom 19. August 2016 zu Grunde liegende Budgetberechnung ist gemäss den Erwägungen 2.2.2 und 2.2.3 zu korrigieren. Im Familienbudget des Vaters beträgt das Total der Einkünfte 156'792 NIS, was umgerechnet zum Jahresmittelkurs 2014 von 0,25618333 den Betrag von 40'167 Franken ergibt. Beim steuerbaren Vermögen ist die AAB auf Grund der eingereichten Dokumente unbestrittenermassen von einem Nettovermögen von 37'473 NIS per 31. Dezember 2014 ausgegangen, was nach dem vorerwähnten Umrechnungskurs einen Betrag von 9'600 Franken ergibt. Dieser ist auf Grund der ungetrennten Ehe mit gemeinsamer Steuerveranlagung voll und nicht nur zur Hälfte zu berücksichtigen.