Im bernischen Ausbildungsbeitragsrecht wird grundsätzlich eine Koordination mit Ansätzen der Sozialhilfegesetzgebung bzw. den SKOS-Richtlinien angestrebt (Vortrag des Regierungsrates an den Grossen Rat zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge [ABG], in: Tagblatt des Grossen Rates 2004, Beilage 18, S. 16). Das Hauptziel der Teilrevision der ABV im Jahr 2008 bestand darin, die Evaluationsergebnisse und die politischen Forderungen umzusetzen und eine weitestgehende Anpassung an die SKOS-Normen und die kantonalen Regelungen (Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe vom 24. Oktober 2001 [SHV; BSG 860.111]) zu erreichen (vgl. Vortrag ABV, S. 6 f.). Auch nach der Sozialhilfeverordnung wird