Studierende sollen einen Vorteil haben, wenn sie mit der Erzielung eines Erwerbseinkommens unter Wahrnehmung ihrer Eigenverantwortung freiwillig dazu beitragen, dass die Ausbildungsbeiträge tiefer ausfallen. Den Materialien lassen sich keine Hinweise darauf entnehmen, dass Bezügerinnen von Erwerbsersatzleistungen oder Ergänzungsleistungen in gleicher Weise belohnt werden sollten. Auch die historische Auslegung ergibt damit ein klares Ergebnis. 2.4.2.5 Teleologische Auslegung