Dem Vortrag der Erziehungsdirektion vom 22. April 2008 an den Regierungsrat zur Änderung der ABV (nachfolgend: Vortrag ABV) lässt sich entnehmen, dass diese Norm neu eingefügt wurde, um für Studierende auf der Tertiärstufe einen Anreiz zu schaffen, Eigenverantwortung zu übernehmen (Vortrag, S. 1). Bisher führe jeder verdiente Franken eines Studierenden zu einer entsprechenden Kürzung des Stipendienbetrags. Dadurch werde Eigeninitiative und Eigenverantwortung bestraft. Der Einkommensfreibetrag ermögliche den Studierenden, nicht berücksichtigte Kosten, z. B. den Kauf eines Laptops, abzudecken (Vortrag, S. 10).