Unter dem Begriff "realisiertes Erwerbseinkommen" Ist nach dem Wortlaut und dem Wortsinn ein Einkommen zu verstehen, welches aus Arbeitserwerb generiert und tatsächlich erzielt wird. Er umfasst damit nicht Erwerbsersatzleistungen und Ergänzungsleistungen, die zur Deckung der minimalen Lebenskosten zusätzlich zu AHV- und IV-Renten ausgerichtet werden. Die grammatikalische Auslegung ist insofern klar und eindeutig. 2.4.2.3 Systematische Auslegung