Im Budget der Auszubildenden werden das aktuelle Einkommen während der Ausbildung und das ausgewiesene Vermögen berücksichtigt (Art. 17 Abs. 3 ABG). Im persönlichen Budget werden alle während des Ausbildungsjahrs erzielten Einkünfte der oder des Auszubildenden, der Ehegattin oder des Ehegatten und bei eingetragenen Partnerschaften des Partners oder der Partnerin eingesetzt (Art. 26 Abs. 1 ABV).