res berücksichtigt. Namentlich durch kurzfristige, starke Kurssteigerungen oder -senkun- gen können die errechneten Beträge erheblich von den tatsächlichen Kaufkraftverhältnissen abweichen. Mit der Berücksichtigung des Kurses im Verfügungszeitpunkt ist die Anrechnung der Einkünfte und der Steuern zudem davon abhängig, wann die AAB im Rahmen ihres umfangreichen Massengeschäftes im konkreten Einzelfall die Verfügung tatsächlich erlässt. Nur die Berücksichtigung des Jahresmittelwertes kann sicherstellen, dass für alle Gesuchstellenden für das gleiche Ausbildungsjahr und für die gleiche Fremdwährung derselbe Kurs gilt und sie damit rechtsgleich behandelt werden.