Dieser Wert kann rasch und einfach erhoben werden. Entgegen der Darstellung der AAB geht es auch nicht darum, den Mittelwert für das üblicherweise von 1. August bis zum 31. Juli des Folgejahres dauernden Ausbildungsjahres zu berücksichtigen, sondern denjenigen des vorausgehenden Kalenderjahres. Mit dem Jahresmittelwert findet derjenige Kurs Anwendung, der während des gesamten Kalenderjahres im gewogenen Mittel gegolten hat. Damit wird den tatsächlichen Verhältnissen während der gesamten Periode ausgewogen Rechnung getragen. Mit der Anwendung des im Verfügungszeitpunkt geltenden Kurses wird dagegen nur die Momentaufnahme eines bestimmen Stichtages ohne Entwicklungen während des Jah-