Die eidgenössische Steuerverwaltung publiziert auf ihrer Homepage im Zusammenhang mit der Wehrpflichtersatzabgabe die jeweiligen Jahresmittelkurse für alle Währungen (abrufbar unter www.admin.ch → Finanzdepartement [EFD] → Eidgenössische Steuerverwaltung → Dir. Bundessteuer Quellensteuer Wehrpflichtersatz → Jahresmittelkurse; zuletzt besucht am 15. August 2017). Damit bestehen keine Praktikabilitätsgründe, die gegen die Berücksichtigung des massgebenden Jahresmittelwertes sprechen würden. Dieser Wert kann rasch und einfach erhoben werden.