Geldbeträge in Fremdwährungen, die für das Familienbudget in Schweizer Franken umzurechnen sind, ergeben sich insbesondere bei den anrechenbaren Einkünften und bei den Steuern. Massgebend sind dabei die jeweiligen Daten des dem Ausbildungsjahr (im vorliegenden Fall 2015/2016) vorangehenden Kalenderjahres (im vorliegenden Fall 2014). Für das anrechenbare Einkommen ergibt sich dies – wie bereits vorne erwähnt – aus Art. 15 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 4 ABV und für die Steuern als situationsbedingte Kosten (Art. 22 Seite 9 von 16 Erziehungsdirektion des Kantons Bern