Die AAB könne sich nicht auf einen Jahresdurchschnittskurs beziehen, da sie die Bemessung eines allfälligen Ausbildungsbeitrages während eines Ausbildungsjahres vornehme, das meist am 1. August beginne und am 31. Juli des folgenden Jahres ende. Zum Zeitpunkt der Berechnung wäre nicht voraussehbar, wie sich der Umrechnungskurs in den verbliebenden Monaten des Ausbildungsjahres entwickeln würde. Die Verwendung des Tageskurses zum Zeitpunkt des Erlasses der entsprechenden Stipendienverfügung sei demnach korrekt. 2.3.2 Würdigung